Eine Geschichte,
wie Schule auch sein kann


Förderverein in Tuttlingen gegründet

von école vivante am 22. November 2012
  • école vivante

Dank der Initiative von Rudi Kleiner und Paul Roder wurde gestern in Tuttlingen ein Förderverein für die école vivante gegründet. Ein ausführlicher Bericht zum Projekt und den Beweggründen der beiden Initiatoren war am 20. Oktober im Lokalteil des „Gränzbote“ zu lesen.

Erstes Ziel des Fördervereins ist die Beschaffung eines gebrauchten Kleinbusses, der zum Transport von Sonnenkollektoren nach Marokko und danach als Schulbus eingesetzt werden soll. Eine wichtige Aufgabe für die zukünftigen Mitglieder des Vereins ist die ideelle Unterstützung und die Bekanntmachung des Projektes.

Finanzielle Mittel sollen unter anderem auch durch Aktionen an Schulen und von Vereinen gewonnen werden. Gewünscht ist der interkulturelle Austausch und die Überbringung von Sachspenden. In der Zwischenzeit haben sich schon Tuttlinger Schulen gemeldet und konkrete Unterstützung zugesagt.

www.FvEcoleVivanteTuT.de 

Auszug aus der Satzung:

§ 2
Zweck

(1)       Zweck des Vereins ist die Förderung des interkulturellen Austauschs, der Bildung, der Gesundheit, des Umweltschutzes und der Ökologie durch die ideelle und finanzielle Unterstützung des Bildungsprojekts „école vivante“ im Tal Ait Bouguemez, Hoher Atlas, Marokko, Afrika.

(2)       Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln, durch Beiträge und Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Diese Unterstützung erfolgt überwiegend durch

  • Sensibilisierung für die gesellschaftliche und kulturelle Situation im „Ait Bouguemez Tal“ im Hohen Atlas in Marokko
  • Bereitstellung finanzieller Mittel für das Bildungsprojekt
  • individuelle Förderung von Schülern über Patenschaften
  • Sachspenden
  • Arbeitsleistungen vor Ort
  • Anleitung zur Nutzung der Solarenergie und zum schonenden Umgang mit vorhandenen Ressourcen.

(3)       Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4)       Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

(5)       Die Vereinsämter sind Ehrenämter.