Eine Geschichte,
wie Schule auch sein kann


Freiheit der Eltern

von Scuola Vivante am 10. Dezember 1997
  • Allgemein

Der Artikel 13 des internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UNO vom 19. Dezember 1966 – von der Schweiz am 18. September 1992 ratifiziert – hält unter anderem folgendes fest: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen.“

Unsere Gesellschaft verlangt auf dem Bildungssektor nach einer echten Auswahlmöglichkeit im Sinne des oben aufgeführten Elternrechts. Diese Auswahlmöglichkeit wird durch finanzielle Hürden erschwert. Solange die öffentliche Schule unentgeltlich, der Besuch von privaten Schulen aber mit hohen Zusatzkosten verbunden ist, besteht die Entscheidungsfreiheit nicht wirklich.
Auch in diesem Schuljahr unternahmen wir einen weiteren Anlauf Richtung Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand – einmal mehr mit abschlägigem Bescheid.
Wir kommen auch in Zukunft nicht ohne private Trägerschaft aus. Den vielen Gönnern, Paten und Spendern sei an dieser Stelle herzlich gedankt!

Auch in diesem Jahr wurde der Mitgliederbeitrag nicht der Teuerung angepasst. Mit Fr. 50.- sind, bleiben oder werden Sie Mitglied des Vereins Freie Volksschule Werdenberg.

Jürg Mäder